Allgemeine Geschäftsbedingungen  Hybrid GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Hybrid GmbH ist der Betreiber von verschiedenen Internet-Angeboten, die teilweise unter anderem Namen firmieren. Vertragspartner ist immer die Hybrid GmbH.

§1 Geltung der Bedingungen
1/ Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte der Hybrid GmbH. Dies gilt auch dann, wenn Hybrid GmbH den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn Hybrid GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.
2/ Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, wenn Hybrid GmbH sie schriftlich bestätigt.
3/ Die Mitarbeiter der Hybrid GmbH sind zu mündlichen Nebenabreden nicht befugt, auch nicht zu Zusicherungen, soweit damit der Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages erweitert wird.

§2 Vertrag und Vertragsleistung
1/ Der Vertrag zwischen Hybrid GmbH und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden zustande, der schriftlich erfolgen soll, aber auch durch eine Auftragsbestätigung der Hybrid GmbH ersetzt werden kann.
2/ Angebote der Hybrid GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Hybrid GmbH.
3/ Hybrid GmbH ist zu jeder Zeit berechtigt von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadenersatz oder Kündigung erwachsen.
4/ Hybrid GmbH berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

§3 Webhosting und Domains
1/ Webhosting und Domainnamen werden von Hybrid GmbH nur im Auftrag des Kunden reserviert. Spätere Änderungen von Kontonummern oder Anschriften und dergleichen müssen vom Kunden mit dem jeweiligen Provider selbst vereinbart werden. Hybrid GmbH teilt dem Kunden nach Auftragserteilung einmalig die administrativen Ansprechpartner mit. Eine automatische und oder fortlaufende Mitteilungspflicht gegenüber dem Kunden besteht nicht.

§4 Suchmaschinenoptimierung und Keywords
1/ Die vertragliche Mindestlaufzeit für Suchmaschinenoptimierung beträgt sechs Monate. Alle Service-Verträge sind nach einer vereinbarten Festlaufzeit von mindestens sechs Monaten jederzeit zum Ende des folgenden Monats kündbar.
2/ Erfolgt nach Beendigung der Mindestlaufzeit keine Kündigung bis zum 10. Tag des laufenden Monats, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate. Vor Ablauf der sechs Monate sind alle Verträge ebenfalls kündbar, wenn Sie einen Wettbewerber nachweisen, der zu den gleichen Bedingungen Ihre Internetpräsenz erfolgreicher auf Suchmaschinen listen kann als das Hybrid Team.
3/ Die vereinbarte Gebühr  für die Suchmaschinenoptimierung wird innerhalb von 14 Tagen mit Rechnungsstellung fällig.

§5 Lieferung, Lieferzeiten
1/ Sofern und soweit Hybrid GmbH die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung Hybrid GmbH unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Hybrid GmbH verschuldet. Wird - ohne Verschulden der Hybrid GmbH - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist Hybrid GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2/ Die Einhaltung von Lieferfristen und- terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Hybrid GmbH , jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verläßt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden der Hybrid GmbH nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
3/ Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Hybrid GmbH ein. Kommt Hybrid GmbH mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens zwei Wochen betragen.
4/ Nach Ablauf einer Hybrid GmbH bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
5/ Übersteigen die berechneten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Versand und Gefahrübergang
1/ Erfüllungsort ist Landsberg am Lech
2/ Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume Hybrid GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
3/ Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

§7 Kündigung
1/ Bei Verträgen mit festen Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der festen Laufzeit mit einer Ansagefrist von 4 Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin kündbar. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wird ausgeschlossen.
2/ Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.

§8 Pflichten von Hybrid GmbH
1/ Die Dienstleistungen von Hybrid GmbH beinhalten die Planung und Programmierung und/oder Optimierung von Internetseiten für die Online -und Offline Nutzung und/oder die Platzierung in Suchmaschinen.
2/ Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.

§9 Pflichten des Kunden
1/ Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen an Hybrid GmbH zu übermitteln. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungszeit für Hybrid GmbH
2/ Sollten ursprünglich vereinbarte Leistungen vom Kunden nicht erbracht werden, ist Hybrid GmbH berechtigt die dadurch entstandenen Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bildmaterial, Grafiken etc. die, wenn anders als vereinbart, nicht in digitaler Form auf Datenträger oder per e-mail, oder in einem anders als vereinbarten Format, vom Kunden angeliefert werden. Dies gilt auch für erstellte aber nicht veröffentlichte Webseiten.
3/ Der Kunde trägt die Verantwortung für sein durch Hybrid GmbH erstelltes und vom Kunden veröffentlichtes und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte sind für Hybrid GmbH fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. III Teledienstgesetz.

§10 Zahlung
1/ Hybrid GmbH stellt dem Vertragspartner die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung genannten Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
2/ Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
3/ Hybrid GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 90 Prozent des Rechnungsbetrages zu fordern.
4/ Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Hybrid GmbH berechtigt, den Zutritt auf das Angebot im Internet bis zum Zahlungseingang zu sperren.

§11 Datenschutzklausel
1/ Sämtliche der Hybrid GmbH übermittelten Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. Hybrid GmbH unterrichtet den Kunden hiermit im Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

§12 Ausschluss von Ansprüchen
1/ Hybrid GmbH prüft die Kunden Angaben nicht auf rechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Hybrid GmbH nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von Hybrid GmbH betrifft. Die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie die Prüfung der Inhalte jeglicher Art daraufhin, ob Verletzungen von Marken, Markennamen oder Warenzeichen oder Rechte Dritter verletzt werden, muss vom Auftraggeber geprüft werden.

§13 Haftungsausschluss
1/ Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von Hybrid GmbH zur Verfügung gestellten Internet-Leistung haftet Hybrid GmbH nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten liegen außerhalb der Verantwortung von Hybrid GmbH.
2/ Hybrid GmbH haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von Hybrid GmbH zurückzuführen.
3/ Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internet-Präsenzen oder Internet-Zugängen ergeben, besteht keine Haftung gegen Hybrid GmbH nur für den Fall von Vorsatz.
4/ Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für die Tatbestände des § 11 lit. 1/ dieser Geschäftsbedingungen in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den Hybrid GmbH für seine Leistung insgesamt berechnet hat, längstens aber rückwirkend für drei Jahre nach Kenntnis des Kunden.
5/ Hybrid GmbH haftet auf keinen Fall für Umsatzeinbußen, die aus einer schlechteren Platzierung bei Suchmaschinen resultieren. Es sei den der Kunde kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen.

§14 Eigentumsvorbehalt
1/ Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Hybrid GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Hybrid GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2/ Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Hybrid GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3/ Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Hybrid GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Hybrid GmbH liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§15 Sonstiges
1/ Hybrid GmbH behält sich das Recht vor, Namen und Internetadressen der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Angebote des Auftraggebers einen Hyperlink zum Internetangebot von Hybrid GmbH einzubinden.
2/ Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht der gesamte Vertrag unwirksam, sondern die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

§16 Schiedsgerichtsklausel
1/ Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis verzichten beide Vertragspartner zur Vermeidung von Kosten auf den ordentlichen Gerichtsweg zu Gunsten eines Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht kann durch die für die Hybrid GmbH zuständige IHK bestellt werden.

§17 Gerichtsstand
1/ Für den Fall dass das Schiedsgericht scheitert wird bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts Landsberg am Lech als Gerichtsstand vereinbart.

 

Suchmaschinenoptimierung