Information > Urteil : Internet kann auch privat genutzt werden
In der Monatszeitschrift für Deutsches Recht ( Ausgabe 1 / 2006 )
wurde ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unter dem
( AZ : 4 Sa 1018/04 ) abgedruckt, in dem mitgeteilt wurde, das
Arbeitnehmer das Telefon und Internet zu privaten Zwecken nutzen
dürfen.
Nach Auffassung der Richter sei die private Nutzung heute derart
"sozialtypisch", dass ohne ausdrückliches Verbot vom Einverständnis
oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen sei.
Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber diese Nutzung zwar nicht
verboten, aber auch nicht erlaubt. Die Richter wiesen die Klage ab:
Eine ausdrückliche Erlaubnis sei in diesem Fall nicht mehr nötig.
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und
Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro
Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.
http://www.hybrid.de/wissen/urteil-internet-auch-privat-nutzen.htm
Artikel erstellt am: 24.02.2006
Achtung! Sie dürfen gerne auf diesen Artikel verlinken. Bitte teilen Sie uns einen Link per email an webmaster at hybrid de mit. Kopieren nur nach vorheriger Genehmigung durch die Hybrid GmbH.
