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 Urteil: Internet kann auch privat genutzt werden

In der Monatszeitschrift für Deutsches Recht  ( Ausgabe 1 / 2006 )

wurde ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unter dem

( AZ : 4 Sa 1018/04 ) abgedruckt, in dem mitgeteilt wurde, das

Arbeitnehmer das Telefon und Internet zu privaten Zwecken nutzen

dürfen.

Nach Auffassung der Richter sei die private Nutzung heute derart

"sozialtypisch", dass ohne ausdrückliches Verbot vom Einverständnis

oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen sei.

Begründung des Urteils

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber diese Nutzung zwar nicht

verboten, aber auch nicht erlaubt. Die Richter wiesen die Klage ab:

Eine ausdrückliche Erlaubnis sei in diesem Fall nicht mehr nötig.

Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und
Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro

Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen. 

 

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http://www.hybrid.de/wissen/urteil-internet-auch-privat-nutzen.htm
Artikel erstellt am:  24.02.2006

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