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Benutzung von Marken als Google AdWords verboten

 

Das Landgericht (LG) Braunschweig hat vor kurzem  einem Portalbetreiber für Preisvergleiche zu Krankenversicherungen die Schaltung des Begriffs "Impuls" verboten (Az 9 O 2852/05 (388). Sobald AdWords (Keywords) identisch mit geschützten Marken sind, dürfen sie nur vom Markeninhaber gebucht werden. Nach Meinung des Gerichts seien Keywords in Suchmaschinen wie Metatags zu behandeln.

Geklagt hatte ein Internetanbieter von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, für den die Bildmarke für das Logo "Impuls" sowie die Wortmarke "Impuls" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Als seine Recherchen ergaben, dass der Portalanbieter dieses Wort als AdWord bei Google gebucht hatte, zog er vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung, wonach der Begriff nicht mehr verwendet werden darf.

Begründung des Gerichts

In der jetzigen Begründung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass in der Belegung eine unzulässige Markenverletzung gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2 Markengesetz liege, weil eine Verwechslungsgefahr beim Internetbenutzer bestehe. Da die Marke "Impuls" zur Unterscheidung der Produkte des Markeninhabers von anderen Anbietern geeignet sei, werde der nach Versicherungsangeboten suchende Benutzer, der dieses Wort in eine Suchmaschine eingibt, "vernünftigerweise nur erwarten können", Angebote des Markeninhabers angezeigt zu bekommen.

Durch die Belegung der Marke als AdWord nutze der Portalinhaber rechtswidrig die Kraft der Marke aus, so die Richter weiter.  Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit der Verwendung von Markennamen als AdWords durch den Bundesgerichtshof (BGH ) ist noch nicht in Sicht. Allerdings hat das höchste deutsche Zivilgericht demnächst über eine Revision in Bezug auf die Benutzung von Marken als Metatags zu treffen. Da auch bei Metatags die fehlende Wahrnehmbarkeit der Tags für den Internetbenutzer im Mittelpunkt steht, wird das Urteil gleichfalls Auswirkungen auf AdWords haben.

 

Weitere Informationen unter :

http://bundesrecht.juris.de/markeng/

http://www.aufrecht.de/4452.html

 

URL zu diesem Artikel:

http://www.hybrid.de/wissen/benutzung von marken.htm
Artikel erstellt am:  16.05.2006

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