Information > Haftungsfalle Internet-Auktionen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, das viele Privatverkäufer bei Internet-Auktionen das neue Haftungsrecht nicht berücksichtigen würden. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen.
Eine Stichprobe habe bei 300 eBay-Auktionen gezeigt, dass rund zwei Drittel aller Privatverkäufer ihre Gewährleistungspflicht was gesetzlich erlaubt ist, ausdrücklich ausschließen wollten. Allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter.
Berücksichtigt wurden bei der Stichprobe nach den Angaben der Verbraucherzentrale nur "eBay-Novizen”, also Verkäufer die maximal 100 Transaktionen auf ihrem eBay-Konto verbucht hatten.
Mit den Worten "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" könnten sich Privatverkäufer absichern, betont die Verbraucherzentrale. Für gewerbliche Anbieter gelte dies freilich nicht: Sie unterliegen in jedem Fall der Gewährleistungspflicht.
Weitere Informationen unter :
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de
http://www.hybrid.de/wissen/haftungsfalle-internet-auktionen.htm
Artikel erstellt am: 30.03.2006
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