Information > Unternehmen unterschätzen Haftungsrisiko
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) weist darauf hin, das Geschäftsführer und Vorstände persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie in ihrem Unternehmen nicht ausreichend für IT-Sicherheit sorgen.
"IT-Sicherheit wird in der Regel leider erst nach einem Schadensfall Chefsache", sagte Jürgen Gallmann, Präsidiumsmitglied des Bitkom. Zu der Frage der persönlichen Haftung kämen im Schadensfall noch sonstige Folgen wie der Datenverlust.
Bitkom hat in einer Haftungsmatrix (Link am Ende des Textes) die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und ihre jeweiligen Verantwortlichen in den Unternehmen zusammengefasst.
Um Sicherheits- und Haftungsrisiken vorzubeugen, sollten Unternehmer ein Sicherheitskonzept entwickeln lassen, dies verabschieden und auch intern kommunizieren. Ein solches Konzept müsse das ganze Unternehmen mit sämtlichen Geschäftsprozessen berücksichtigen. Dabei reiche die einzelne Behebung lokaler Symptome durch die Installation von Antiviren-Software, Spam-Filtern und Firewalls nicht aus. Denn auch höhere Gewalt wie Feuer und Überschwemmungen, technisches Versagen wie Softwarefehler und Stromausfall, Vorsatz wie Diebstahl und Hacking, sowie Organisationsdefizite wie unklare Vorschriften oder ungeschulte Mitarbeiter könnten zu IT-Schadensfällen führen.
Die gesetzlichen Regelungen zur IT-Sicherheit umfassen laut Bitkom jedoch nicht nur das Haftungsrecht, sondern auch Steuer- und sogar Strafrecht. Die Strafen reichen vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe. "IT-Sicherheit ist ein Querschnittsthema quer durch alle Branchen, Wertschöpfungs- und Politikbereiche", sagte Walter Fumy, Vorsitzender des Bitkom-Arbeitskreises IT-Sicherheitsmanagement.
Weitere Informationen unter :
http://www.bitkom.org/files/documents/Bitkom-Leitfaden_Matrix-Haftungsrisiken_V0.1.0f.pdf
http://www.hybrid.de/wissen/unternehmen-unterschaetzen-haftungsrisiko.htm
Artikel erstellt am: 08.03.2006
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