Information > Urteil ueber gleichlautende Umlaut-Domain
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte über die Rechtmäßigkeit der Registrierung einer phonetisch gleichlautenden zu entscheiden,bei der es lediglich um die Schreibung der Umlaute sich unterscheidenden Domains ging.
Dabei kamen die Richter mit Urteil vom 2. September 2005 (Az. 6 U 39/05) zu dem Ergebnis, dass in einem solchen Fall keine Verletzung des Wettbewerbsrechts anzunehmen ist und wiesen die Klage ab. Das Gericht bestätigte damit die Vorentscheidung des Landgerichts Köln.
Wie kaum anders zu erwarten, beschäftigen derzeit Rechtsstreitereien rund um Umlaut-Domains die Gerichte. Umstritten sind dabei vor allem solche Internet-Adressen, die Gattungsnamen enthalten.
Im konkreten Fall sind beide Parteien des Verfahrens Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von Schlüsselbändern über das Internet. Dabei ist die Klägerin unter der Domain schluesselbaender.de zu finden, die Beklagte nutzt die Adresse schluesselband.de. Nach Einführung der Umlaut Domains sicherte sich die Beklagte unter anderem zusätzlich die Domain schlüsselbänder.de.
Dieser Ansicht folgte das OLG Köln jedoch nicht. Aus dem konkreten Sachverhalt ergebe sich keine den Wettbewerb behindernde Handlung. Das Verhalten der Beklagten stelle auch keine Behinderung gegenüber der Klägerin dar, die geeignet ist, die Klägerin vom Markt zu verdrängen.
Zudem fehle es auch an einer konkreten Absicht der Beklagten, die Klägerin gezielt vom Markt zu verdrängen. Die Registrierung habe insbesondere auch nicht zur Folge, dass der betroffene Mitbewerber "seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann".
Der Klägerin stehe ohnehin die Möglichkeit zur Registrierung und Nutzung der Gattungsbegriffe "schlüsselband" oder "schlüsselbänder" in jeglicher Schreibweise unter anderen generischen Top-Level-Domains wie .biz oder unter anderen länderspezifischen Top-Level-Domains (TLD) wie .nl offen. Dementsprechend sei die Klägerin nicht auf die in Rede stehende Domain angewiesen. Eine Revision des Urteils ist durch das Gericht nicht zugelassen.
Zu einer ähnlichen Entscheidung in einer namensrechtlichen Auseinandersetzung ist auch das OLG München mit Urteil vom 20. Oktober 2005 (Az.: 29 U 2129/05) gekommen.
Weitere Informationen unter :
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Muenchen29U2129-05.html
http://www.hybrid.de/wissen06/urteil-ueber-gleichlautende-umlaut-domain.htm
Artikel erstellt am: 30.05.2006
Achtung! Sie dürfen gerne auf diesen Artikel verlinken. Bitte teilen Sie uns einen Link per email an webmaster at hybrid de mit. Kopieren nur nach vorheriger Genehmigung durch die Hybrid GmbH.
